Weil eine Betroffene, die beim Sozialgericht Köln gegen eine unberechtigte Leistungskürzung (Aufrechnung) die aufschiebende Wirkung herstellen lassen will, der ARGE Köln in diesem Verfahren wegen der Weigerung der ARGE Köln, dem Sozialgericht die Leistungsakte zu übersenden zu Recht vorwarf, durch unrechtmäßige Tricks Recht beugen zu wollen wird sie nunmehr aktuell durch den Vertreter der ARGE Köln mit Strafanzeigen wegen Beleisigung und übler Nachrede bedroht!
(Meldung von PR-Sozial)
Posted: 2010-03-19 09:08:45
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