„Es
stellt sich die Frage, ob Artikel 1 des Grundgesetzes noch für alle in der
Bundesrepublik lebenden Menschen gilt“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des
Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am
Freitag in Berlin. „Die durch Medienberichte bekannt gewordenen Empfehlungen
aus dem Bundesarbeitsministerium, allein lebenden Beziehern von Hartz
IV-Leistungen nur noch einen Wohnraum von 25 Quadratmetern als ‚angemessen’
zuzugestehen, deuten auf das Gegenteil hin.“
(Meldung von PR-Sozial)
Posted: 2010-07-26 21:43:54
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