Verschwindenlassen verletzt die Menschenrechte auf persönliche Freiheit und Sicherheit der Person, auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit und das Recht, nicht der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden. Der Begriff Verschwindenlassen beschreibt die rechtswidrige Festnahme einer Person durch Angehörige staatlicher Dienststellen wie Polizei, Militär und Geheimdienste, die bestreiten, die Person in Gewahrsam zu haben. Im Dezember 2006 stimmte die UN-Generalversammlung einem Konventionsentwurf zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu.
(Pressemeldung von Institut für Menschenrechte)Posted:
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